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Betriebshygiene ist das A und O - vom Pflanzen bis zur Aufbereitung

Die Kartoffel wird von einer Vielzahl von Krankheits- und Schaderregern bedroht, die für den Kartoffelanbauer sowohl Qualitäts- als auch Ertragseinbußen bedeuten können. In der Pflanzkartoffelerzeugung hat die Vermeidung dieser Krankheiten eine besondere Bedeutung. Viele Krankheits- und Schaderreger können mit dem Pflanzgut (z.B. durch kranke Knollen oder anhaftende Erde) verbreitet werden. Aus diesem Grund hat die SEG schon 2018 mit ihren „Freiwilligen, aber verbindlichen Maßnahmen der niedersächsischen Pflanzgutwirtschaft zur Reduzierung und Verhinderung der Verbreitung von Quarantäneschaderregern“ Empfehlungen zur Verhinderung einer Einschleppung und weiteren Verbreitung erstellt und in ihrem kürzlich erschienenen „Empfehlungskatalog Vermehrungsbetrieb 2030“ weiter konkretisiert.

Für einige Schaderreger (u.a. zystenbildenden Kartoffelnematoden, Ring- und Schleimfäule, Kartoffelkrebs) gelten besondere gesetzliche Regelungen. Durch diese Quarantäneregelungen soll ihr Auftreten eingedämmt und ihre Verbreitung verhindert werden. Neben den direkten Ertrags- und Qualitätseinbußen beim Auftreten dieser Schaderreger drohen dem betroffenen Betrieb dann noch erhebliche Nachteile durch pflanzenschutzrechtliche Auflagen. All dies gilt insbesondere bei der Produktion von Pflanzgut.

Um im Kartoffelanbau auch zukünftig und nachhaltig erfolgreich zu sein, müssen daher neben der direkten Bekämpfung -soweit diese überhaupt möglich ist- Maßnahmen ergriffen werden, die das Auftreten von Krankheits- und Schaderregern verhindern oder zumindest begrenzen. Diese Maßnahmen umfassen die gesamte Produktionskette und den gesamten Betrieb und werden hier unter dem Begriff Betriebshygiene zusammengefasst. Auch wenn Ziel der Maßnahmen der Kartoffelanbau ist, muss der gesamte Betrieb betrachtet werden. So könnten z.B. durch den überbetrieblichen Einsatz des Rübenroders Nematodenzysten auf den eigenen -bisher nematodenfreien- Acker eingeschleppt werden.

Risikomanagementplan erstellen

Für den gesamten Betrieb mit allen Betriebszweigen muss für die verschiedenen Krankheits- und Schaderreger der Kartoffel die Gefahr der

eingeschätzt werden. Bei der Kartoffelproduktion beginnt es mit der Anbauplanung und geht bis zur Aufbereitung und Vermarktung. Für zystenbildende Nematoden kann die Anwendung „NemaRiskCheck“, die in der App „LWK Niedersachsen“ (im App-Store für iOS und Android verfügbar) enthalten ist, verwendet werden.  Gleichzeitig gibt sie ein Beispiel für die Einschätzung des Risikos für andere Erreger. In einem entsprechenden Risikomanagementplan sind dann für jeden dieser Punkte entsprechende Maßnahmen festzulegen. Wichtig dabei ist, die konkrete Situation auf dem eigenen Betrieb zu berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen auf dem Betrieb umsetzbar sein, wobei auch die Zeiten mit Arbeitsspitzen zu bedenken sind. Der Risikomanagementplan und auch die darauf aufbauend durchgeführten Maßnahmen sollen dokumentiert werden. Im Fall des Auftretens von Quarantäneschaderregern kann dies ein entscheidender Vorteil sein.

Einschleppung von außen vermeiden

Grundlage jeden Risikomanagements ist zu verhindern, dass Schaderreger, ggf. erstmals, auf den Betrieb gelangen. Die beiden wesentlichen Eintragspfade sind Erden und Kartoffeln.

In Ackerboden von Kartoffelflächen können eine Vielzahl von Schaderregern, wie z.B. Nematodenzysten, vorhanden sein. Konzentriert treten diese dann in den Resterden nach der Kartoffelaufbereitung auf. Diese dürfen daher nicht auf Ackerflächen ausgebracht werden. Aber auch Erde von fremden Ackerflächen sollte nicht auf die eigenen Kartoffelflächen gelangen. Dies gilt auch für die Verschleppung durch den überbetrieblichen Maschineneinsatz. Eine komplette Reinigung ist in der eng getakteten Erntezeit oft kaum umzusetzen (auch wenn dies wünschenswert wäre), aber es gilt: „Jedes Kilo Erde weniger vermindert das Risiko.“ Die Landtechnikindustrie sollte schon bei der Konstruktion auf gute Reinigungsmöglichkeiten auch auf dem Feld achten.

Ein weiterer wesentlicher Eintragspfad sind erkrankte, z.B. faule Kartoffeln. Bei amtlich anerkanntem, zertifizierten Pflanzgut ist das Risiko sehr gering, denn hier wird durch eine Vielzahl vorgeschriebener Kontrollen größtmögliche Sicherheit geschaffen. Wer dagegen Konsumware anderer Betriebe lagert oder sortiert, geht ein deutlich höheres Risiko ein. Dann ist, genau wie bei überbetrieblichem Einsatz der eigenen Maschinen, eine gründliche Reinigung und Desinfektion zumindest nach diesen Partien erforderlich.

Auch beim Bezug organischer Dünger (Miste, Hühnertrockenkot, Kompost, Klärschlamm) besteht ein -wenn auch relativ geringes- Risiko. Bei Misten sollte darauf geachtet werden, dass diese keine Erde enthalten, z.B. nach dem Verladen von einem Mietenplatz. Komposte und Klärschlamm sind riskant, wenn sie Kartoffelbestandteile wie z.B. Schalen aus der Verarbeitung enthalten. Klärwerke, die Abwasser aus der kartoffelverarbeitenden Industrie aufnehmen dürfen ihre Klärschlämme nach den geltenden Regelungen nicht an die Landwirtschaft abgeben.

Weiterverbreitung im Betrieb vermeiden

Trotz aller Sorgfalt ist eine Einschleppung von Krankheitserregern oder Schädlingen in den eigenen Betrieb nie vollständig auszuschließen. In den traditionellen Kartoffelanbauregionen sind nach jahrzehntelangem intensivem Kartoffelanbau in vielen Fällen zumindest auf einigen Betriebsschlägen entsprechende Probleme, z.B. Nematodenzysten, im Boden vorhanden. Entscheidend ist daher, die Weiterverbreitung im eigenen Betrieb zu verhindern. Wie bei der Einschleppung von außen stellt die Verschleppung von Erde zwischen den einzelnen Betriebsschlägen den wichtigsten Pfad dar. So dürfen auch auf dem eigenen Betrieb Resterden nicht auf Schläge verbracht werden, von denen sie nicht stammen. Alle Maschinen sollen einen Schlag nur sauber, erdfrei anfahren. Dies gilt von der Bodenbearbeitung über Pflanz-/Saat- und Pflege- bis zur Ernte- und Verladetechnik. Insbesondere die Maschinen zur Kartoffel- und Rübenernte bzw. Verladung bewegen große Erdmengen und sind zudem nur schwierig zu reinigen. Hier besteht die Möglichkeit, mit einer gereinigten Maschine auf den „sauberen“ Flächen zu beginnen und erst danach die ggf. „befallenen“ Flächen anzufahren. Dies setzt jedoch eine gute Kenntnis des Status der eigenen Flächen voraus. Eine regelmäßige Nematodenuntersuchung und genaue Beobachtung der Kartoffelbestände auf den einzelnen Schlägen sind dazu erforderlich.

Neben der Verschleppung durch Erde kann auch im eigenen Betrieb die Weiterverbreitung durch das -selbst erzeugte- Pflanzgut erfolgen. Daher ist es entscheidend, auch bei der eigenen Produktion von Nachbaupflanzgut die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie dies die Pflanzgutvermehrer im Rahmen der amtlichen Anerkennung von Pflanzgut machen. Ein sehr wichtiger Baustein ist dabei die intensive Untersuchung der Fläche auf Nematoden vor dem Anbau.

Um eine Verschleppung von einem Anbaujahr auf das folgende zu verhindern werden neben den Maschinen auch alle Lager- und Sortiereinrichtungen vor Beginn der neuen Saison gründlich gereinigt und anschließend desinfiziert. Zumindest bei allen Pflanzgutpartien ist zudem in der laufenden Saison von der Ernte und Einlagerung über die Aufbereitung/Sortierung bis zur Verladung sicher zu stellen, dass kein Eintrag von Krankheits- oder Schaderregern von anderen Partien erfolgen kann. Diese sind daher strikt getrennt von allen anderen Partien zu behandeln. Eine deutliche und eindeutige Kennzeichnung verhindert Verwechselungen im Lager. Entsprechend müssen die Transportfahrzeuge, Bänder, Aufbereitungs- und Sortiereinrichtungen vor jeder Pflanzgutpartie gereinigt und desinfiziert werden. Eine Staubabsaugung oder Einhausung der Sortiereinrichtungen wirkt hier ebenfalls positiv. Alle Maßnahmen sollen dokumentiert werden. Eine lückenlose Dokumentation kann im Falle des Auftretens von Quarantänekrankheiten helfen, den Schaden für den Betrieb zu begrenzen.

Vermehrung im Betrieb vermeiden

Wie ein Einschleppen von außen nie vollständig zu verhindern ist gilt dies auch für die Weiterverbreitung im Betrieb. Aber so wie die sprichwörtlich eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, führt auch ein Krankheits- oder Schaderreger pro Hektar noch nicht zu einer nachweisbar befallenen Kartoffelpartie. Aber er kann sich bei entsprechenden Bedingungen -häufiger Kartoffelanbau mit einer entsprechend anfälligen Sorte- weitervermehren und nach einigen Jahren die Schwelle zum sichtbaren bzw. nachweisbaren Befall überschreiten. Dritter Punkt im Maßnahmenpaket Betriebshygiene ist daher, die Vermehrung von Krankheits- und Schaderregern auf den Flächen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

Die wichtigste Maßnahme hierbei ist die Fruchtfolge. Hierbei gilt: Je größer der Anbauabstand der Kartoffel – umso besser ist das Ergebnis. Viele Landwirte kennen die deutlich besseren Erträge und Qualitäten, die sie auf Flächen erzielen, auf denen langjährig keine Kartoffeln standen. Auch Versuchsergebnisse zeigen die Vorteile weiter Fruchtfolgen für den Ertrag aber auch bei Qualitätsminderungen beispielsweise durch Rhizoctonia oder Silberschorf. Auch bleibt bei größeren Anbauabständen mehr Zeit für die Bekämpfung der Durchwuchskartoffeln. Diese haben sich auf Grund der milden Winter in den letzten Jahren zu einem ernsthaften Problem entwickelt, das vielfach die Vorteile einer weiten Fruchtfolge untergräbt.

Auf der anderen Seite ist die Kartoffel für viele Betriebe ein wirtschaftlich wichtiges Standbein, deren Fruchtfolgeanteil entsprechen hoch sein soll. Hier gilt es eine Abwägung zu treffen und einen Mittelweg zu finden. Im Konsumanbau soll eine dreijährige Fruchtfolge nicht unterschritten werden und viele Anbauer nutzen schon die vielfältigen Vorteile einer vierjährigen Fruchtfolge zur Ertrags- und Qualitätsstabilisierung vor allem bei Speisekartoffeln. In der Pflanzkartoffelerzeugung hat der Gesundheitswert eine herausragende Bedeutung. Daher hat die SEG in ihrem oben genannten Maßnahmenkatalog schon 2018 empfohlen, die Fruchtfolge in der niedersächsischen Pflanzgutvermehrung bis 2023 auf eine vierjährige Anbaupause (fünfjährige Fruchtfolge) umzustellen. Inzwischen legt auch die Pflanzkartoffelverordnung fest, dass bis 2028 bei der amtlichen Anerkennung von Pflanzgutvermehrungen eine fünfjährige Fruchtfolge nachgewiesen werden muss. Die Bundesländer können dabei Ausnahmen zulassen.

Neben der Fruchtfolge kann auch durch den Anbau resistenter Sorten die Vermehrung von Schaderregern verhindert werden. Daher sollten, wo immer es möglich ist, resistente Sorten bevorzugt werden. So stehen beispielsweise für den Stärkekartoffelanbau eine Vielzahl ertragsstarker Sorten mit einer breiten Resistenz sowohl gegen den gelben als auch den weißen Kartoffelnematoden (Globodera rostochiensis bzw. G. pallida) zur Verfügung.

Maßnahmen dokumentieren

Für den gesamten Betrieb wird so das Risiko der Einschleppung, Verbreitung oder Vermehrung der relevanten Krankheits- und Schaderreger abgeschätzt und Maßnahmen werden festgelegt. Dies alles soll schriftlich in einem Risikomanagementplan dokumentiert werden. Dieser Plan soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die im Jahresverlauf durchgeführten Maßnahmen (Reinigung von Gebäuden und Maschinen, Ein- und Auslagerung, Fruchtfolge, aufgenommene org. Dünger etc.) sollen laufend dokumentiert werden. Neben der Ackerschlagkartei, in der alle Bewirtschaftungsmaßnahmen erfasst werden, kann auch die zum Download angebotene Formularsammlung Hygienedokumentation der SEG genutzt werden.

 

Dr. Jürgen Grocholl, Geschäftsführer der Saatguterzeugergemeinschaft in Niedersachsen e.V.

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